ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON Tourguidesystem Hamburg(TGS HAMBURG)
Wir vermieten ausschließlich auf Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB).
Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Sie unsere AGB akzeptieren.
1. Geltungsbereich
Verträge von TGS Hamburg, Susan Prahl (nachfolgend Vermieter) werden nur unter den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird. Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.
2. Zustandekommen des Vertrages und Zahlung
Die Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Der Mietvertrag beginnt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Vermieter. Die Rechnungsstellung erfolgt zehn Tage vor Mietbeginn. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine andere Fälligkeit schriftlich vereinbart wurde. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Verträge kommen nur durch schriftliche Bestätigung des Wunschtermins oder Erfüllung seitens des Vermieters mit dem Inhalt dieser AGB zustande. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß VI. dieser AGB.
3. Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen.
4. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit bzw. wenn der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache erfolgt durch den Mieter. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben, ist pro angefangenem Tag eine Gebühr von EUR 6,00 je Gerät an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
5. Aufrechnungsverbot
Ein Aufrechnungsrecht des Mieters besteht nicht bei bestrittenen sowie nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
6. Kündigung / Rücktritt
Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit. Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Abhol- bzw. Liefertermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Der Auftraggeber kann von dem geschlossenen Vertrag nach den nachfolgenden Bedingungen zurücktreten:
Bis elf Tage vor Mietbeginn ist ein kostenfreier Rücktritt möglich, sofern im Vertrag keine andere Bedingung vereinbart wurde. Erfolgt der Rücktritt zehn bis fünf Tage vor Mietbeginn, beträgt die Entschädigung 50 % der Rechnungssumme.
Erfolgt der Rücktritt vier Tage bis 48 Stunden vor Mietbeginn, beträgt die Entschädigung 75 % der Rechnungssumme. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn dieser bis 48 Stunden vor Mietbeginn erklärt wird.
Wir vermieten elektronische Tourguidesysteme. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente oder mehrerer Teilkomponenten des Tourguidesystems. Bei einem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Tourguidesystems versuchen wir defekte Geräte schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Abholung bzw. Auslieferung an den Mieter und bei Ausfall des Tourguidesystems während der Vermietung. Bei einem nicht durch den Mieter zu verantwortenden Ausfall eines Tourguidesystems zahlen wir Ihnen den Mietbetrag zurück.
7. Haftung / Pflichten des Mieters
Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungskosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit EUR 150,00 je Gerät. Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.
Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.
8. Haftung des Vermieters
Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs.1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
9. Verjährung
Schadensersatzansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des AGs von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners, soweit ein Schaden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TGS oder eines Erfüllungsgehilfen von TGS beruht. Die Begrenzung der Verjährung auf ein Jahr betrifft auch nicht Ansprüche auf Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Produkthaftung. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
10. Anwendbares Recht, Sonstiges
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen den Parteien findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung.
Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher- auch internationaler – Gerichtsstand für alle unmittelbaren oder mittelbaren Streitigkeiten zwischen den Parteien, auch im Wechsel- oder Scheckprozess, Deutschland, Hamburg vereinbart. TGS bleibt es vorbehalten, den Auftraggeber
an einem abweichenden Gerichtsstand zu verklagen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt.
Online Beilegung von Rechtsstreitigkeiten
Die Europäische Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten eingerichtet. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen, die online geschlossen wurden. Sie können die Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr
11. Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass Daten in Verbindung mit den Verträgen gemäß den Grundsätzen der DSGVO vom Vermieter gespeichert und genutzt werden. Der Auftraggeber oder Kunde ist mit der Speicherung und Nutzung von Daten einverstanden. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Zahlungsdiensten.
TGS
Inhaberin Susan Prahl
Auf dem Sande 1, 20457 Hamburg
Tel: 0049 (0)40 – 36091971
E-Mail: / Internetseite: kontakt@tgs-hamburg.de, www.tourguidesystem-hamburg.de
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